Überholmanöver mit üblen Folgen

Geldstrafe wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs.  

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EMMENDINGEN. "Glück im Unglück" hatte ein 21-jähriger Auszubildender an einem Maimorgen, als er auf dem Weg zur elterlichen Wohnung beim Überholen eines Busses frontal mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidierte. "Es hätte auch sein können, dass Sie heute auf einem Friedhof liegen und es auch Tote hätte geben können", sagte Richter Thomas Ullenbruch gleich zu Beginn der Verhandlung. Das Gericht sah eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs als gegeben an. Dafür gab es 70 Tagessätze à 20 Euro und zehn Monate Führerscheinentzug.

Der junge Mann hatte an diesem Tag frei. Die Nacht hatte er bei seiner Freundin verbracht und wollte dann morgens in die elterliche Wohnung. Vom eigentlichen Unglück weiß er bis heute nichts mehr und so war er zum Schluss – trotz der Strafe – eigentlich ...

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