Unerwartet streng
Verfassungsrichter Peter Müller darf nicht über Anfechtung der Präsidentenwahl entscheiden.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Der Neu-Verfassungsrichter und ehemalige CDU-Politiker Peter Müller kann erstmals wegen Befangenheit nicht an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts teilnehmen. Das hat jetzt der Zweite Senat des Karlsruher Gerichts entschieden – gegen den Willen von Müller, der sich nicht für befangen hielt. Damit ist Müller aber nicht auf Dauer lahmgelegt.
Peter Müller war bis August 2011 Ministerpräsident des Saarlandes. Seit Dezember ist er Bundesverfassungsrichter am Zweiten Senat. Seine Wahl löste Diskussionen darüber aus, ob frühere ...