Unerwartet streng

Verfassungsrichter Peter Müller darf nicht über Anfechtung der Präsidentenwahl entscheiden.  

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Der Neu-Verfassungsrichter und ehemalige CDU-Politiker Peter Müller kann erstmals wegen Befangenheit nicht an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts teilnehmen. Das hat jetzt der Zweite Senat des Karlsruher Gerichts entschieden – gegen den Willen von Müller, der sich nicht für befangen hielt. Damit ist Müller aber nicht auf Dauer lahmgelegt.

Peter Müller war bis August 2011 Ministerpräsident des Saarlandes. Seit Dezember ist er Bundesverfassungsrichter am Zweiten Senat. Seine Wahl löste Diskussionen darüber aus, ob frühere ...

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