Sieben Prozent für Hundefutter – 19 Prozent für Kinderwindeln: Gerade bei der Mehrwertsteuer offenbart das deutsche Steuerrecht zahlreiche Skurrilitäten. Das zu ändern, dürfte nicht gerade einfach werden.
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Steuerhinterziehung beginnt manchmal mit einem Döner. Der Verkäufer im Imbiss fragt: "Mitnehmen oder hier essen?" Die Antwort auf diese Frage ist steuerrechtlich relevant. Isst der Kunde an Ort und Stelle, muss er dafür 19 Prozent Mehrwertsteuer zahlen. Nimmt er sich sein Essen mit nach draußen, sind nur sieben Prozent Zuschlag für die Staatskasse fällig – also nicht der volle, sondern der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Drinnen oder draußen – das Gesetz ist das eine, die Praxis das andere.
Denn in der Regel kosten der Döner, die Currywurst oder der Hamburger gleichviel. Der Verkäufer verdient somit mehr, wenn der Kunde die ...