In dem seit Jahren schwelenden Streit um Nachtschichtzuschläge hat das Bundesarbeitsgericht ein erstes Grundsatzurteil gesprochen. Es dürfte Signalwirkung für Tausende weitere Klagen haben.
Die unterschiedliche Höhe für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit in der deutschen Getränke-, Süßwaren- und Lebensmittelindustrie ist für Tausende Beschäftigte ein Aufregerthema. Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hat am Mittwoch nun in einem ...