Schlechte Nachricht für Kurzarbeiter, die in der Corona-Krise wochen- oder monatelang nicht gearbeitet haben: Ihr Urlaubsanspruch kann bei der Kurzarbeit Null anteilig gekürzt werden.
Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt im Fall einer Verkäuferin aus Nordrhein-Westfalen. Damit fällte das ...