Urteil: Freiburger Witwer bekommt befruchtete Eizellen seiner toten Frau nicht
Ein Ehepaar aus Freiburg friert befruchtete Eizellen ein, um später Kinder haben zu können. Doch die Frau stirbt. Der Mann klagt auf Herausgabe der Zellen. Jetzt ist vor Gericht gescheitert.
Eine Eizelle drei Tage nach der Befruchtung. Das OLG Karlsruhe entschied heute in Freiburg, dass eine Klinik die befruchteten Eizellen einer verstorbenen Frau nicht an ihren Witwer herausgeben darf (Symbolbild). Foto: DPA Deutsche Presse-Agentur GmbH
Ein Ehemann hat nach dem Tod seiner Frau keinen Anspruch auf die Herausgabe ihrer in einer Klinik eingefrorenen, befruchteten Eizellen. Der in Freiburg ansässige ...