OLG Karlsruhe

Urteil: Freiburger Witwer bekommt befruchtete Eizellen seiner toten Frau nicht

Ein Ehepaar aus Freiburg friert befruchtete Eizellen ein, um später Kinder haben zu können. Doch die Frau stirbt. Der Mann klagt auf Herausgabe der Zellen. Jetzt ist vor Gericht gescheitert.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Eine Eizelle drei Tage nach der Befruc... Witwer herausgeben darf (Symbolbild).  | Foto:  DPA Deutsche Presse-Agentur GmbH
Eine Eizelle drei Tage nach der Befruchtung. Das OLG Karlsruhe entschied heute in Freiburg, dass eine Klinik die befruchteten Eizellen einer verstorbenen Frau nicht an ihren Witwer herausgeben darf (Symbolbild). Foto:  DPA Deutsche Presse-Agentur GmbH
Ein Ehemann hat nach dem Tod seiner Frau keinen Anspruch auf die Herausgabe ihrer in einer Klinik eingefrorenen, befruchteten Eizellen. Der in Freiburg ansässige ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel