Ein Ehepaar aus Freiburg friert befruchtete Eizellen ein, um später Kinder haben zu können. Doch die Frau stirbt. Der Mann klagt auf Herausgabe der Zellen. Jetzt ist vor Gericht gescheitert.
Ein Ehemann hat nach dem Tod seiner Frau keinen Anspruch auf die Herausgabe ihrer in einer Klinik eingefrorenen, befruchteten Eizellen. Der in Freiburg ansässige ...