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EuGH-Urteil

Veranstalter haften, wenn die Reise wegen Corona nicht wie geplant stattfindet

  • dpa

  • Fr, 13. Januar 2023, 14:19 Uhr
    Wirtschaft

Urlaub gebucht, doch vor Ort ist wegen Corona nichts wie geplant? So dürfte es im Frühjahr 2020 vielen gegangen sein. Nun hat der EuGH eine urlauberfreundliche Entscheidung getroffen.

Wegen der Pandemie war der Strand vielerorts 2020 zeitweise gesperrt.  | Foto: Clara Margais (dpa)
Wegen der Pandemie war der Strand vielerorts 2020 zeitweise gesperrt. Foto: Clara Margais (dpa)
Pool und Strand gesperrt, Essen im Zimmer, Ausgangssperren – die Corona-Maßnahmen konnten den Urlaub ziemlich vermiesen. Aber dürfen Pauschalreisende deswegen ihr Geld zurückverlangen? Ja, urteilt der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag.
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