Verantwortung liegt beim Verein

Alkoholausschank an Jugendliche unter 16 ist gesetzwidrig.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

WINDEN (em). Im Rahmen der Vereinsterminabsprache räumte Bürgermeister Clemens Bieniger Mitarbeitern des Arbeitskreises Suchtprophylaxe des Landkreises die Möglichkeit ein, vor den Vereinsvorsitzenden das Problem "Alkohol unter 16 Jahren" darzulegen.

Da der Alkoholkonsum unter Jugendlichen zunehme, stelle sich auch die Frage, ob die Vereine sich beim Ausschank auf Festen auf ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel