Veras Tod ein Unglücksfall?
Anklage sieht dennoch klares Verschulden des Angeklagten.
ROM/OBERSCHOPFHEIM. Im Prozess um den Tod von Vera H. im August 2004 im Tiber erhärtet sich mehr und mehr der Verdacht, der angeklagte Marokkaner trage große Verantwortung für den Tod der Oberschopfheimerin. Diese Ansicht vertrat der römische Advokat Carlo Arnulfo, der Veras Eltern als Nebenkläger vertritt, nach einem weiteren Verhandlungstag vor einem römischen Gericht am vergangenen Donnerstag.
Der Vorwurf der Anklage gegen den beschuldigten Marokkaner Nabil B. stützt sich auf den Paragrafen 586 des italienischen Strafgesetzbuches: ,,Tod einer Person als ...