Das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verstößt gegen das Grundgesetz: Das Verfassungsgericht leitet aus dem Grundgesetz ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben ab.
Die Entscheidung eines Einzelnen zum freiwilligen Suizid muss von Staat und Gesellschaft "als Akt autonomer Selbstbestimmung" respektiert werden, wie aus dem ...