Erhalten Verbraucher Ware, die sie nicht bestellt haben, müssen sie diese weder zurückschicken noch bezahlen. Doch mit Inkassoschreiben wird oft großer Druck aufgebaut.
Als Herr V. das Päckchen einer ihm unbekannten Firma öffnete, war er entsetzt: Fast 300 Euro sollte er für das beiliegende Präparat zur Penisverlängerung zahlen, ...