Tatsächlich verlieren Arbeitnehmer ihren Urlaubsanspruch nicht einfach deshalb, weil sie ihn nicht vor Jahresende beantragt haben. Foto: Erwin Wodicka (Stock.Adobe.com)
Nach dem Bundesurlaubsgesetz verfällt der Urlaub, wenn er nicht im Kalenderjahr genommen wird. Eine Übertragung des Urlaubs ist ...