Verfassungsgericht geht bei Masernimpfpflicht ungeschickt auf Kritiker zu
Das Bundesverfassungsgericht hat die Masernimpfpflicht bestätigt. Die Richter bemühten sich diesmal zwar, auf Impfkritiker zuzugehen. In einem Punkt bleibt ihre Begründung aber dünn.
Eltern dürfen ihre Kinder auch in Zukunft nur in eine Kita geben, wenn diese gegen Masern geimpft oder immun sind. Foto: Julian Stratenschulte (dpa)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Masernimpfpflicht gebilligt. Karlsruhe versuchte zwar diesmal, auf die Kritiker zuzugehen, war dabei aber nicht sehr geschickt. Ob die Impfquote unter Kindern und Jugendlichen signifikant ...