Strafprozessordnung
Verfassungsgericht schützt Vergewaltigungsopfer
Opfer einer Vergewaltigung haben in einem späteren Gerichtsverfahren ein Anrecht darauf, möglichst schonend per Videoübertragung als Zeugin gehört zu werden. Dadurch soll eine Re-Traumatisierung vermieden werden.
Sa, 1. Mär 2014, 0:06 Uhr
Südwest
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