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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsschutz durfte Ramelow nicht beobachten

Christian Rath
  • Do, 10. Oktober 2013, 00:00 Uhr
    Deutschland

Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass der Verfassungsschutz die Rechte des Abgeordneten Bodo Ramelow. verletzt hat. Die Behörde hätte den Linken-Politiker nicht beobachtet dürfen.

Große Freude beim Linken-Politiker Bodo Ramelow   | Foto: DPA
Große Freude beim Linken-Politiker Bodo Ramelow Foto: DPA
Der frühere Gewerkschafter Bodo Ramelow gilt als einer der wichtigsten Politiker der Linken. Er ist schon seit 1999 Abgeordneter, zunächst im Erfurter Landtag, dann im Bundestag, derzeit wieder im Thüringer ...

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