Bundesverfassungsgericht

Verfassungsschutz durfte Ramelow nicht beobachten

Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass der Verfassungsschutz die Rechte des Abgeordneten Bodo Ramelow. verletzt hat. Die Behörde hätte den Linken-Politiker nicht beobachtet dürfen.  

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Große Freude beim Linken-Politiker Bodo Ramelow   | Foto: DPA
Große Freude beim Linken-Politiker Bodo Ramelow Foto: DPA
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