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Mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren hat das Landgericht die Vergewaltigung einer Besucherin eines Solariums am 2. Januar 2001 in Freiburg geahndet. Der 31-jährige Täter, dessen Identität ein Jahr nach der Tat mittels eines DNA-Gutachtens ermittelt worden war, hatte zu Prozessbeginn vor fünf Wochen ein Geständnis abgelegt. Die ...