Verkaufsoffene Sonntage neu geregelt

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In seiner jüngsten Sitzung änderte der Gemeinderat die Satzung der Stadt St. Blasien über Verkaufssonntage. Im Zuge des Bildhauersymposiums am ersten Sonntag im September eines jeden Jahres kann ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden. Die beiden weiteren beiden Verkaufsoffenen Sonntage sollen auf Antrag stattfinden, die kirchlichen Stellen dazu mindestens vier Wochen vorher schriftlich angehört werden. Hintergrund der Entscheidung ist das Ladenöffnungsgesetz, das vorsieht, dass Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an maximal drei Sonntagen im Jahr geöffnet werden können. Die Öffnungszeiten dürfen dabei fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten.
Schlagworte: Verkaufsoffene Sonntage
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