VERKEHRSRECHT: Nur im Fall des Falles

"Geeignetes Schuhwerk" ist nicht verbindlich.
Angesichts steigender Temperaturen stellt sich für viele Autofahrer die Frage, ob das Fahren mit Sandalen, Flip-Flops oder sogar barfuß zulässig ist. Teilweise wurde von Gerichten der Versuch unternommen, eine Pflicht zum Tragen "geeigneten Schuhwerks" aus § 23 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) herzuleiten. Hiernach ist jeder Autofahrer zu ...