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Heiner Geißler wird nicht entscheiden, ob der Bahnhof in Stuttgart erhalten bleibt oder unter die Erde verlegt wird. Es liegt nicht in seinem Ermessen, ob die Züge künftig weiter auf der bestehenden Strecke durchs Filstal nach Ulm rollen oder durch eine Röhre auf die Alb hinaufklettern und dann in weiteren Tunneln auf kürzestem Weg Richtung Donau weiterfahren. Für Entscheidungen fehlt dem ehemaligen Richter schlicht ein Mandat. Er kann auch keinen Schlichterspruch im Sinne eines Kompromisses vorschlagen, den kann es in diesem Fall von der Sache her nicht geben. Geißler kann Ratschläge erteilen und Hinweise für das weitere Verfahren geben. Und dafür der ganze Aufwand? Für ein paar Empfehlungen zum politische Vorgehen in Stuttgart und für künftige Planungen von Großvorhaben?
Geißler kann keinen Beschluss kippen, der nach rechtsstaatlichen Prinzipien zustande gekommen ist. Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit sind nicht ...