Verstoß gegen die Spielverordnung kostet eine Frau knapp 4000 Euro
Eine Aufstellerin hatte einen Glücksspielautomaten in Freiburg weiter betrieben, obwohl dessen Zulassung abgelaufen war. Dafür verurteilte sie das Freiburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Wenig Glück hat einer von drei Geldspielautomaten 2018 seiner Aufstellerin in Freiburg gebracht. Weil er trotz abgelaufener Zulassung noch drei Monaten weiter bespielt werden konnte, muss sie nach einem Urteil des Amtsgerichts Freiburg 3855 Euro an die Stadt ...