Verteidiger von Stephan E. weisen Anklage zurück und plädieren auf Totschlag
Der Prozess um den Mord an Walter Lübcke steht vor dem Abschluss. In ihrem Schlussvortrag weist die Verteidigung von Stephan E. die Vorwürfe der Anklage zurück. Mordmerkmale lägen keine vor.
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Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke haben die Strafverteidiger des Hauptangeklagten Stephan E. die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft zurückgewiesen. Die Kölner Anwälte Mustafa Kaplan und Jörg Hardies plädierten stattdessen am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main auf Totschlag. Eine besondere Schwere der Schuld liege nicht vor, ...