Verteidigung will auf Filmriss hinaus

BZ-Plus Prozess um Vergewaltigung einer 22-Jährigen im Mai 2019.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

. Im Prozess um eine Vergewaltigung im Offenburger Industriegebiet bescheinigt ein Gutachten dem Angeklagten einen möglichen "Filmriss" zur Tatzeit durch Alkohol und Drogen. Zugleich versucht die Verteidigung des Angeklagten, die Glaubwürdigkeit des Opfers in Zweifel zu ziehen. Angeklagt ist ein 33-jähriger Facharbeiter, der am frühen Morgen des 30. Mai 2019 in der Marlenerstraße eine 22-Jährige zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben soll.

Die Geschädigte und der Angeklagte sollen sich dabei verletzt haben. Der Angeklagte hatte in den vorausgegangenen Prozesstagen jegliche Beteiligung an der Vergewaltigung abgestritten. Ein DNA-Gutachten zeigte jedoch Blutspuren des Angeklagten an der Jeanshose ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel