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Mannheim / Wutöschingen

Verwaltungsgerichtshof stärkt Freiheit in der Schulwahl – zu Lasten der Behörden

Axel Habermehl
  • Mo, 11. Dezember 2017, 19:41 Uhr
    Südwest

     

BZ-Plus Das Land hat eine grundsätzliche Niederlage vor Gericht erfahren: Baden-Württembergs Schulbehörden dürfen Kindern nicht deren Wunschschule verwehren, es sei denn, sie können dies mit stichhaltigen Argumenten tun.

Im Zentrum stand die Frage, ob Schulbe...idersprechen dürfen. Sie dürfen nicht.  | Foto: dpa
Im Zentrum stand die Frage, ob Schulbehörden der Wahlfreiheit der Eltern und Schüler über die weiterführende Schule ohne gute Gründe widersprechen dürfen. Sie dürfen nicht. Foto: dpa
Das Land hat ein entsprechendes Beschwerdeverfahren um die sogenannte Schülerlenkung und die Freiheit in der Schulwahl jetzt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim verloren. ...

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