Das Land hat eine grundsätzliche Niederlage vor Gericht erfahren: Baden-Württembergs Schulbehörden dürfen Kindern nicht deren Wunschschule verwehren, es sei denn, sie können dies mit stichhaltigen Argumenten tun.
Das Land hat ein entsprechendes Beschwerdeverfahren um die sogenannte Schülerlenkung und die Freiheit in der Schulwahl jetzt vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim verloren. ...