Viel Umsicht ist gefragt
Ausnahmegenehmigung für das kontrollierte Abbrennen von Rebböschungen auch für Lahr.
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LAHR (BZ). Mit einer Allgemeinverfügung hat das Regierungspräsidium Freiburg einigen Kommunen des Regierungsbezirkes eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für das kontrollierte Abbrennen der Vegetation zur Offenhaltung von Rebböschungen erteilt. Auch in Lahr können diesen Winter ausgewiesene Böschungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen kontrolliert gebrannt werden.
Ausgenommen sind gesetzlich geschützte Biotope, flächenhafte Naturdenkmale und ausgewiesene Untersuchungsflächen. Zu diesen Flächen sowie zu Wald, klassifizierten Straßen und Gebäuden sei ein ...