Verbraucherschutz

Volksbank Lahr gibt Unterlassungserklärung ab: Der Kunde sollte haften

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Beratungspraxis des Volksbank kritisiert. Der Vorwurf: Missbrauch eines Protokolls zur Haftungsfreizeichnung. Das Bankinstitut hat nun erklärt, den Fehler erkannt zu haben.  

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Vorwurf des Verbraucherzentrale: Das Vorgehen stelle einen Versuch dar, die Beweislast zum Nachteil des Verbrauchers zu ändern. Foto: dpa
Die Volksbank Lahr hat gegenüber der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die Protokolle sind nach Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale kein geeignetes Instrument zur Vermeidung von ...

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