Volksbegehren für gebührenfreie Kitas ist unzulässig
In Baden-Württemberg müssen Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in der Kita zahlen. Die oppositionelle SPD wollte das ändern und initiierte ein Volksbegehren. Jetzt ist sie damit vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert.
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Das geplante Begehren sei unzulässig, entschied das Gericht am Montag in Stuttgart. Der Vorsitzende Richter, Malte Graßhof, sagte, der dem Volksbegehren zugrundeliegende Gesetzentwurf sei mit der Landesverfassung nicht vereinbar. Wie eine Gerichtssprecherin ...