Volle Härte gegen 19-Jährigen

Azubi hatte mit einem Kollegen für 20 Franken 1,4 Gramm Stoff gekauft / 300 Euro Strafe.  

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LAUFENBURG. Bei einem 19-jährigen Laufenburger hat das Gesetz in voller Härte zugeschlagen. Das Amtsgericht Bad Säckingen unter Vorsitz von Richter Thomas Müller verurteilte den Azubi wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldauflage von 300 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hatte den zur Tatzeit gerade 18-Jährigen angeklagt, im Sommer 2012 in Basel für 20 Schweizer Franken 1,4 Gramm Marihuana gekauft, es nach Deutschland eingeführt und konsumiert zu haben.

Der Angeklagte gab den Erwerb und den Konsum zu, nicht aber die Einfuhr. Er habe den Joint gleich in Basel geraucht, versicherte er. Das Marihuana habe ...

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