Vollzug am Arbeitsplatz
JVA-Beamter muss wegen Drogenschmuggels ins Gefängnis.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Er hat im Knast mit Drogen gehandelt, er war bestechlich und er hat unerlaubt eine Schreckschusspistole bei sich gehabt. Von diesen Vorwürfen gegen einen 45-jährigen Beamten der Justizvollzugsanstalt war das Freiburger Amtsgericht überzeugt und verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten – sechs Monate mehr als vom Staatsanwalt gefordert. Sein Mitangeklagter, ein Haftentlassener 30-Jähriger Russlanddeutscher, der die Drogen besorgt hatte, wurde zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis verurteilt.
Staatsanwalt Orschitt zeigte sich in seinem Plädoyer am vierten Verhandlungstag davon überzeugt, dass die Aussage eines Belastungszeugen in ihrem Kernbereich glaubwürdig sei. ...