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Von Parkern und Dauerabstellern

Ralf H. Dorweiler
  • Di, 19. Mai 2015
    Grenzach-Wyhlen

     

Immer wieder gibt es im Ordnungsamt Hinweise auf lange Zeit unbewegte Fahrzeuge – In vielen Fällen ist das erlaubt.

Parkplatz auf dem Neufeld. Hier stehen...icht kontrolliert der Vollzugsdienst.   | Foto: Ingrid Böhm-Jacob
Parkplatz auf dem Neufeld. Hier stehen schon länger Traktoren, Wohnwagen und Anhänger. Was dort und anderswo im öffentlichen Parkraum stehen darf und was nicht kontrolliert der Vollzugsdienst. Foto: Ingrid Böhm-Jacob

GRENZACH-WYHLEN. Ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil ist eine praktische Sache. Im Urlaub oder zum verlängerten Wochenende hat man die eigene Ferienwohnung direkt mit dabei, kann dem schlechten Wetter davonfahren und Tausende Camping- und Stellplätze nutzen – wo es gerade gefällt. Was aber, wenn der Alltag ruft und Wohnmobil oder -wagen nicht auf das Grundstück passen? Und was ist sonst erlaubt im dauerhaften Abstellen von Fahrzeugen im öffentlichen Raum? Das Ordnungsamt weiß Bescheid.

Jürgen Käuflin, der Leiter des Amts für öffentliche Ordnung, bekommt regelmäßig Anrufe von Bürgern, die nachfragen, ob ein Fahrzeug langfristig an einer bestimmten Stelle stehen darf. Das reicht von lange an der gleichen Stelle parkenden Autos über ...

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