Weltgeschichte

Vor 75 Jahren begannen die Rastatter-Prozesse gegen NS-Verbrecher

Zwischen 1946 und 1954 wurden im Rastatter Schloss 105 Menschen zum Tode verurteilt. Angeklagt wurden Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und viele mehr.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Angeklagte mit Nummern zur Zuordnung; ...erin Helga Kloninger (später  Stödter)  | Foto: „Kreisarchiv Rastatt“
1/2
Angeklagte mit Nummern zur Zuordnung; vorne links die deutsche Verteidigerin Helga Kloninger (später Stödter) Foto: „Kreisarchiv Rastatt“
Gerichtssäle zeichnet in der Regel eine räumliche Klarheit, Nüchternheit und Funktionalität aus. Der Rahmen soll zwar eine gewisse Würde ausstrahlen, aber auch nicht durch zu viel Zierrat ablenken. Anders war das im Fall des Ahnensaals im um das Jahr 1700 erbauten Rastatter Schloss, den die französische Besatzungsmacht von Mai 1946 an für mehrere Jahre zum Ort von Prozessen gegen NS-Kriegsverbrecher machte. Hier, in schmuckvoll-edlem Ambiente, tagte öffentlich – zugelassen waren 150 Zuhörer – das oberste französische Militärgericht, das Tribunal Général. Hier gab es Platz für bis zu 30 Angeklagte und 60 Zeugen. In den barocken Saal wurde die modernste Kommunikationstechnik der damaligen Zeit eingebaut, wie der Rastatter Kreisarchivar Martin Walter berichtet.
In Rastatt stand die zweite Garde der Nazis vor Gericht
Die Wahl ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel