Zwischen 1946 und 1954 wurden im Rastatter Schloss 105 Menschen zum Tode verurteilt. Angeklagt wurden Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und viele mehr.
Gerichtssäle zeichnet in der Regel eine räumliche Klarheit, Nüchternheit und Funktionalität aus. Der Rahmen soll zwar eine gewisse Würde ausstrahlen, aber auch nicht durch zu viel Zierrat ablenken. Anders war das im Fall des Ahnensaals im um das Jahr 1700 erbauten Rastatter Schloss, den die französische Besatzungsmacht von Mai 1946 an für mehrere Jahre zum Ort von Prozessen gegen NS-Kriegsverbrecher machte. Hier, in schmuckvoll-edlem Ambiente, tagte öffentlich – zugelassen waren 150 Zuhörer – das oberste französische Militärgericht, das Tribunal Général. Hier gab es Platz für bis zu 30 Angeklagte und 60 Zeugen. In den barocken Saal wurde die modernste Kommunikationstechnik der damaligen Zeit eingebaut, wie der Rastatter Kreisarchivar Martin Walter berichtet.
In Rastatt stand die zweite Garde der Nazis vor Gericht
Die Wahl ...