Wahlwerbung anmelden
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In Schönau muss Wahlwerbung künftig angemeldet werden. Einstimmig verabschiedete der Gemeinderat eine "Satzung über das Anbringen von Wahlwerbung im öffentlichen Raum". Es sollte der Verwaltung bekannt sein, wer in Schönau Plakate aufhängt, begründet Bürgermeister Peter Schelshorn die Verwaltungsvorlage. Bei den großen Parteien sei das kein Problem, da gebe es immer einen Ansprechpartner. Anders sei das bei den Kleinstparteien. Außerdem sei es vorgekommen, dass Plakate von Kleinstparteien auch zwei Wochen nach der Wahl noch immer nicht entfernt worden seien.
Ohne Kontrolle nutze die Verordnung nichts, betonte Hauptamtsleiter Dirk Pfeffer: "Wir müssen dann auch konsequent Plakate abhängen, wenn sie nicht genehmigt sind", fordert er.