Stören Mieter den Hausfrieden, kann das zur Kündigung führen. Gerichte gestehen Mietern aber das Recht zu, in den eigenen vier Wänden auch einmal zu streiten, gegebenenfalls auch mal heftig.
Das Amtsgericht Recklinghausen hat sich in einem Urteil vom 9. August 2017 mit der Frage befasst, ob und unter welchen Voraussetzungen Pflichtverletzungen ...