War der Knochenbruch ein Arbeitsunfall?

Das Landessozialgericht muss immer öfter entscheiden, ob die Berufsgenossenschaft Schäden abdeckt.  

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Ist ein Arbeitsunfall  der beruflichen...ger sind die Berufsgenossenschaften.    | Foto: DPA
Ist ein Arbeitsunfall der beruflichen Tätigkeit zuordenbar, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Deren Träger sind die Berufsgenossenschaften. Foto: DPA
STUTTGART. Seine Schicht begann zwar erst um 13.30 Uhr und die Fahrt zur Arbeit dauert eine halbe Stunde, trotzdem brach der 50-Jährige, dessen Fall neulich das ...

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