War es Mord oder Totschlag?
Prozess vor dem Landgericht: Im Tötungsdelikt von Pfaffenweiler fordert der Anwalt der Witwe des Opfers lebenslänglich.
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PFAFFENWEILER/FREIBURG. War die Tötung des 75-jährigen Vermieters in Pfaffenweiler durch seinen 71-jährigen Mieter aus juristischer Sicht Mord oder Totschlag? Darüber wird die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg nunmehr zu entscheiden haben. Oberstaatsanwalt Michael Mächtel sieht ebenso wie Verteidiger Ulf Köpcke nur einen Totschlag als erwiesen an. Klaus Leible, Anwalt der Witwe des Opfers, geht von einem geplanten Mord aus. Er hat deshalb die dafür einzig mögliche Strafe gefordert: lebenslänglich.
Mit Rücksicht auf das Alter des 71-jährigen Angeklagten hat Oberstaatsanwalt Mächtel für den Totschlag eine Strafe von zwölfeinhalb Jahren beantragt: "Jede mehrjährige Freiheitsstrafe kommt hier einem Lebenslänglich gleich." Von seinem ursprünglichen Vorwurf, der Angeklagte habe am 26. ...