Martin Herrenknecht
Warum bleibt ein klarer Rechtsbruch ohne Konsequenzen?
Thomas Meyer (Waldkirch)
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Der Gemeinderat hat beschlossen, Blumenkübel als Teil des Straßenmobiliars aufzustellen, um das Ortsbild zu verschönern oder andere kommunale Ziele zu verfolgen. Diese Entscheidung basiert auf demokratischen Grundsätzen und wurde von einem gewählten Gremium getroffen. Doch ein einzelner Unternehmer, Herr Herrenknecht, entfernt eigenmächtig diese Blumenkübel, weil sie ihm offenbar nicht gefallen. Mehr noch: Er kündigt an, auch künftig jedes neue Straßenmobiliar abzuräumen, sollte die Gemeinde es erneut aufstellen. Trotz dieser klaren Verletzung geltenden Rechts und des offensichtlichen Schadens für die Gemeinde scheinen die zuständigen Behörden sowie die Gemeinde selbst keine Maßnahmen zu ergreifen, um den Rechtsbruch zu ahnden oder dem Unternehmer die Verantwortung für seine Handlungen aufzuerlegen. Diese Untätigkeit wirft ernsthafte Fragen auf: Ist die Gemeinde nicht in der Lage, ihre eigenen Beschlüsse durchzusetzen? Warum bleibt ein klarer Rechtsbruch ohne Konsequenzen? Gilt das Recht nicht für alle gleich, unabhängig von der gesellschaftlichen Stellung oder dem finanziellen Einfluss einer Person?
Ein wesentlicher Grundsatz eines Rechtsstaats ist, dass alle Menschen gleich vor dem Gesetz sind. Dass Herr Herrenknecht scheinbar ungestraft handelt, erweckt den Eindruck, dass geltendes Recht nicht durchgesetzt wird und persönliche Macht oder Einfluss über demokratische Prinzipien triumphieren kann. Dies ist nicht nur eine Gefahr für den Rechtsstaat, sondern auch für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre Gemeinde und die Vollzugsbehörden. Thomas Meyer, Waldkirch