Neues Jahr – neue Regeln: Mit dem 1. Januar 2018 gibt es wieder Änderungen im Steuerrecht. Eine davon verbessert die Möglichkeiten, Werbungskosten sofort geltend zu machen.
Kaufen Arbeitnehmer privat Dinge, die sie auch beruflich einsetzen, können die Aufwendungen oft anteilig als Werbungskosten abgesetzt werden. Foto: dpa-tmn
Grund dafür ist die Anhebung des Grenzwerts für die Sofortabschreibung von sogenannten geringwertigen ...