Immobilien

Was beim Kauf einer vermieteten Immobilie zu beachten ist

Monika Hillemacher

Von Monika Hillemacher (dpa)

Mo, 04. Juni 2018 um 13:59 Uhr

Haus & Garten

Manche Klauseln in Mietverträgen haben es in sich – und zwar vor al lem für Käufer, die nicht nur ei ne Wohnung kaufen, sondern damit auch ein bestehendes Mietverhältnis übernehmen.

Fachleute sehen in Mietverträgen zwei typische Problemfelder: die Kündigungsklauseln und die Nebenkosten. Bei beiden steckt der Teufel im Detail. Und der Käufer hat so gut wie keine Möglichkeit, einen bestehenden Mietvertrag zu ändern. "Nach dem Grundsatz, Kauf bricht nicht Miete, übernimmt der Käufer die Rechte und Pflichten des Vorgängers", sagt Rechtsanwalt ...

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

Gleich können Sie weiterlesen!

Exklusive Vorteile:

  • 5 BZ-Abo-Artikel pro Monat frei auf badische-zeitung.de
  • Redaktioneller Newsletter mit den wichtigsten Nachrichten aus Südbaden
  • Qualitätsjournalismus aus Ihrer Heimat von 150 Redakteuren und 1500 freien Journalisten. Verwurzelt in der Region. Kritisch. Unabhängig.

Registrieren kostenlos

  • 5 BZ-Abo-Artikel pro Monat frei auf badische-zeitung.de
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Die eingegebene E-Mail Adresse ist bereits registriert.
Hier können Sie sich anmelden
Diese E-Mail-Adresse ist bereits registriert aber nicht aktiv.
Aktivierungslink erneut zuschicken

Probemonat BZ-Digital Basis 0,00 €
im 1. Monat

  • Alle Artikel frei auf badische-zeitung.de
  • Informiert mit der News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
1 Monat kostenlos testen

jederzeit kündbar

Zurück

Anmeldung