Videoüberwachung überall: Den baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten erreichen zunehmend Beschwerden und Anfragen. Handeln kann seine Behörde aber nicht. Die Rechtslage ist kompliziert.
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Hochentwickelte Überwachungstechnik kann mittlerweile jeder für einen Spottpreis erwerben. Der Nachbar installiert eine neue Videokamera an seinem Hauseingang, die auch aufzeichnen kann, wer das Nebenhaus betritt oder verlässt. Außerdem nimmt sie in Bild und Ton auf, was in einem Teil des Nachbargartens passiert. Aber darf der Nachbar das? Was geschieht mit den Aufnahmen? Darf ein Vermieter den Eingang seines Miethauses oder den ...