In vielen Mietverträgen ist geregelt, dass der Mieter die Gartenpflege übernimmt. Das führt immer wieder zu Streit darüber, in welchem Umfang der Mieter verpflichtet ist, den Garten zu pflegen.
Mieter dürfen im Garten ein Gerätehaus errichten, um dort zum Beispiel eine Heckenschere zu deponieren. Foto: fotolia.com/M&S Fotodesign
Die Rechtsprechung hat festgestellt, dass dies nur einfache ...