Was muss ein Lehrer im Notfall tun?

Ein heute Schwerbehinderter wirft dem Land Hessen vor, er sei im Sportunterricht nicht reanimiert worden – der BGH verhandelt.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Hätten die Lehrer Erste Hilfe leisten müssen?   | Foto: dpa
Hätten die Lehrer Erste Hilfe leisten müssen? Foto: dpa

KARLSRUHE (dpa/thst). Der Bundesgerichtshof prüft einen tragischen Fall, der sich vor sechs Jahren in Wiesbaden ereignet hat. Ein Schüler kollabierte im Sportunterricht und erlitt irreversible Hirnschäden. Es hätte verhindert werden können, meint der Kläger.

Worum genau geht es vor dem BGH?
Ein 18-Jähriger hat beim Aufwärmen im Schulsport Kopfschmerzen, er sackt an einer Wand zusammen, ist nicht mehr ansprechbar. Die Lehrerin alarmiert den Notarzt. Bis der kommt, vergehen wertvolle Minuten. "Beim Eintreffen des Notarztes bereits achtminütige ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel