Rentenbescheide

Deutsche Rentenversicherung weist falsche Berechnung von sich

Zum 1. Juli gab es für Rentnerinnen und Rentner zwei Änderungen: Die Bezüge stiegen und rückwirkend wurden höhere Pflegebeiträge abgezogen. Ist da etwas schiefgelaufen?  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Laut der Deutschen Rentenversicherung ... verschickten Rentenbescheide korrekt.  | Foto: Christin Klose (dpa)
Laut der Deutschen Rentenversicherung sind die zuletzt verschickten Rentenbescheide korrekt. Foto: Christin Klose (dpa)

Die Deutsche Rentenversicherung hat Berichte über millionenfach falsch berechnete Pflegebeiträge für Rentner zurückgewiesen. Die Berechnung sei korrekt und entspreche den Vorgaben der entsprechenden Verordnung, sagte eine Sprecherin der Rentenversicherung der Deutschen Presse-Agentur. Die Bild-Zeitung hatte berichtet, dass Beiträge nicht richtig berechnet worden und 22 Millionen Rentenbescheide deshalb falsch seien. Doch sagte die Sprecherin der Rentenversicherung: "Es liegt kein Rechenfehler vor. Die 22 Millionen Bescheide sind korrekt."

Pflege-Beitragssatz stieg

Es geht bei den Rentnerinnen und Rentnern um die pauschale Nachzahlung der bereits seit Jahresbeginn erhöhten Pflegebeiträge. Zum 1. Januar stieg der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte von 3,4 auf 3,6 Prozent. Der Beschluss im Dezember 2024 sei für die Rentenversicherung nicht kurzfristig umsetzbar gewesen, sagte die Sprecherin. Deshalb habe die Regierung in der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 eine Pauschallösung vorgesehen. Für Rentnerinnen und Rentner sollten die erhöhten Beiträge aus dem ersten halben Jahr rückwirkend im Juli nach der Rentenerhöhung mit einem einmalig um 1,2 Punkte auf 4,8 Prozent erhöhten Satz beglichen werden. Von August an gelten auch für sie wieder 3,6 Prozent Beitragssatz.

Kritik wurde – unter anderem von der Linken – schon im Juni daran geübt, dass der einmalig erhöhte Satz auf die mit der Rentenerhöhung um 3,74 Prozent angehobenen Zahlbeträge angewendet wird – obwohl die Pflegebeiträge im ersten Halbjahr auf niedrigere Renten fällig geworden wären.

Das bedeutet laut Bild für eine Rente von 2547,80 Euro eine Differenz von 1,10 Euro. Die Zeitung kritisierte jedoch: "Der Staat hat seine Rentendaten nicht im Griff." Die Sprecherin der Rentenversicherung hielt dagegen: "Die Deutsche Rentenversicherung hat die Bescheide genau so berechnet, wie sie in der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 vorgesehen ist, nämlich auf Grundlage der erhöhten Rentenzahlbeträge im Juli."

Weitere Artikel