Dürre

Wasserknappheit – Entnahme aus einigen Gewässern in Baden-Württemberg verboten

Die Trockenheit wird ein Problem für viele Gewässer. Mehrere Landkreise verbieten die Wasserentnahme.  

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Die Niedrigwasserlage in Baden-Württemberg  hält wohl weiter an.  | Foto: Christoph Schmidt (dpa)
Die Niedrigwasserlage in Baden-Württemberg hält wohl weiter an. Foto: Christoph Schmidt (dpa)

Wegen andauernder Trockenheit darf Wasser aus Seen und Flüssen in den Landkreisen Biberach, Ravensburg, dem Alb-Donau Kreis sowie dem Bodenseekreis bis Mitte Juli nicht entnommen werden. In vielen Gewässern sei der Wasserpegel kritisch, teilte das Landratsamt Ravensburg mit. Betroffen seien nicht nur größere Gewässer, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Es drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.

Wasserlebewesen leiden

Durch den geringen Zufluss aus Bächen und Flüssen komme es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Erwärmungen. "Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge." Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen litten unter den steigenden Gewässertemperaturen.

Ausnahmen sind erlaubt

Das Landratsamt beschränkt demnach mit einer Verfügung ab sofort den sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. "Das bedeutet, dass es ab sofort verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen. Ausgenommen seien lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen", heißt es in der Mitteilung der Behörde.

Betroffen davon seien auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis hätten, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, um etwa Felder zu bewässern.

Das Landratsamt wies darauf hin, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist.

Keine Entspannung in Sicht

Der Bodenseekreis ließ wissen, dass lokale Schauer und Gewitter die Niedrigwasserlage kurzfristig, vorübergehend und punktuell mildern könnten. "Die aktuellen Wetterprognosen sagen jedoch keine Phase mit flächendeckenden und langanhaltenden Niederschlägen voraus, wie sie für eine nachhaltige Erholung der Pegelstände erforderlich wäre." Bleibe es trocken, könne die Allgemeinverfügung verlängert werden.

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