Wasserschutz behindert Bebauung
Das Lörracher Wasserschutzgebiet reicht nach Steinen hinein und behindert die Bebauung, jetzt klagt die Gemeinde dagegen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
STEINEN. Seit Jahren gehen die Wogen hoch im Streit um die geplante Ausdehnung des Lörracher Wasserschutzgebietes auf den Steinener Westen. Anfang Dezember nun schlug das Landratsamt einen Pflock ein und setzte die Wasserschutzgrenze per Rechtsverordnung entsprechend den Lörracher Vorstellungen neu fest. Gegen die Verordnung hat die Gemeinde Steinen inzwischen "Rechtsmittel" eingelegt und klagt vor dem Verwaltungsgericht.
Mit Veröffentlichung der Rechtsverordnung in der Tagespresse am 8. Dezember ist die Lörracher Wasserschutzzone rechtskräftig bis an die Häuser in der Gerhard-Hauptmann-Straße herangerückt. Soll heißen, in diesem Gebiet darf – zum Schutz der Lörracher Wasserversorgung – nicht mehr gebaut werden. ...