Wasserschutz behindert Bebauung

Das Lörracher Wasserschutzgebiet reicht nach Steinen hinein und behindert die Bebauung, jetzt klagt die Gemeinde dagegen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Das Wasserschutzgebiet II Lörrach   re...t die  Gemeinde  Klage   eingereicht.   | Foto: Robert Bergmann
Das Wasserschutzgebiet II Lörrach reicht jetzt bis an die Gerhard-Hauptmann-Straße in Steinen West. Dagegen hat die Gemeinde Klage eingereicht. Foto: Robert Bergmann

STEINEN. Seit Jahren gehen die Wogen hoch im Streit um die geplante Ausdehnung des Lörracher Wasserschutzgebietes auf den Steinener Westen. Anfang Dezember nun schlug das Landratsamt einen Pflock ein und setzte die Wasserschutzgrenze per Rechtsverordnung entsprechend den Lörracher Vorstellungen neu fest. Gegen die Verordnung hat die Gemeinde Steinen inzwischen "Rechtsmittel" eingelegt und klagt vor dem Verwaltungsgericht.

Mit Veröffentlichung der Rechtsverordnung in der Tagespresse am 8. Dezember ist die Lörracher Wasserschutzzone rechtskräftig bis an die Häuser in der Gerhard-Hauptmann-Straße herangerückt. Soll heißen, in diesem Gebiet darf – zum Schutz der Lörracher Wasserversorgung – nicht mehr gebaut werden. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel