Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Diese Einsicht ist nicht sonderlich bemerkenswert. Allerdings stellte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 fest, dass sie bei Kindern nicht berücksichtigt wurde, deren Eltern Hartz-IV-Leistungen bekommen. Der Gesetzgeber habe bei der Festlegung der Hilfen "jegliche Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes (…) ...