Welche Regeln gelten für Sportstätten und private Feiern?
Die Sportstätten, Veranstaltungsräume und Hallen in Lahr sind ab sofort wieder geöffnet. Die Stadt legt im Rahmen des Hausrechts fest, dass bis zu 60 Prozent der maximalen Belegung erlaubt sind.
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Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg lässt eine Vielzahl von Möglichkeiten offen, wie private und öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden können. Die Stadtverwaltung Lahr hat für ...