Erneuerbare Energien

Zwei weitere Windräder sollen auf dem Kempfenbühl bei Lahr gebaut werden

Der Windpark Kempfenbühl auf dem Langenhard soll um zwei Windräder erweitert werden. Sie produzieren rechnerisch Strom für 8600 Haushalte im Jahr.  

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Das Projekt

Aufgrund der im Planentwurf des Regionalplans vorgesehenen Windvorrangzone 68 (Langenhard) entstand laut Stadtverwaltung in Zusammenarbeit der Ökostromgruppe und dem Elektrizitätswerk Mittelbaden die Idee, den bestehenden und breit akzeptierten Windpark Kempfenbühl um zwei Windkraftanlagen zu erweitern. Bei diesem Windpark stehen zwei Windräder auf Gemarkung Seelbach und ein Windrad auf Gemarkung Sulz. Der weitere Standort verfügt daher bereits über die notwendige Zuwegung. Allen umliegenden Bürgern und Kommunen sollen Beteiligungsmöglichkeiten angeboten werden, "um einen Bürgerwindpark mit größtmöglicher gesellschaftlicher Akzeptanz zu realisieren".

Der Standort

Der Bau der zwei neuen Windkraftanlagen ist östlich von Lahr auf dem Langenhard geplant. Der potenzielle Standort befindet sich auf der Gemarkung Sulz in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Windpark. Grundstückseigentümerin ist die Stadt Lahr. Die Entfernung zu den nächstliegenden Wohnhäusern beträgt laut Stadtverwaltung zwischen 780 und 1141 Meter und 568 Meter zu einem gelegentlich genutzten Wochenendhaus. Die Entfernungen liegen deutlich über den notwendigen Mindestabständen.

Der Ablauf

Nach der Information der Gremien und der Öffentlichkeit sollen in diesem Jahr die Gutachten und Planunterlagen erstellt und der Pachtvertrag abgeschlossen werden. Das Genehmigungsverfahren ist für 2026 geplant, der Baubeginn 2027 und die Inbetriebnahme 2028.

Die Gutachten

Das Genehmigungsverfahren wird vollumfänglich und mit Übernahme aller Kosten von der Ökostromgruppe und dem Elektrizitätswerk Mittelbaden geführt. Die umfangreichen Gutachten und Untersuchungen werden von unabhängigen externen Büros erstellt und vom Landratsamt intensiv geprüft. Folgende Gutachten werden erstellt: Schall, Schatten, Landschaftsbild, Statik, Flugsicherung, Denkmalschutz, Artenschutz, Ausgleichsmaßnahmen, Brand- und Arbeitsschutz, Eisfall, Wasserschutz und bedrängende Wirkung. Darunter versteht man die psychologische Belastung durch Windkraftanlagen auf Menschen.

Der Anlagentyp

Die Anlage E175 EP 5 des deutschen Windenergieanlagenherstellers Enercon ist laut der Vorlage derzeit das leistungsstärkste Modell der Firma bei Windkraft an Land. Im Rahmen des Repowerings der dritten Windkraftanlage auf dem Langenhard wird dieser Anlagentyp verwendet. Die Anlage hat eine Nabenhöhe von 162 Metern, einen Rotordurchmesser von 175 Metern und ist knapp 250 Meter hoch. Die Nennleistung beträgt 6000 kW, der Jahresenergieertrag liegt etwa bei 13 Millionen Kilowattstunden.

Die Bewertung

Die beiden geplanten Windenergieanlagen decken mit einer Jahreserzeugung von 26 Millionen kWh pro Jahr den Strombedarf von rund 8.600 Haushalten. Laut Stadtverwaltung leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Energiewende und bringen in Form von Gewerbesteuer, Pacht und Zinsausschüttungen eine regionale Wertschöpfung von ungefähr einer halben Million Euro pro Jahr in die Region. Die Pachteinnahmen orientieren sich am Windertrag und fließen ungeschmälert in den Haushalt der Stadt Lahr.

Auf dem  Langenhard stehen schon mehre... Kempfenbühl zwei weitere hinzukommen.  | Foto: Christian Kramberg
Auf dem Langenhard stehen schon mehrere Windräder, jetzt sollen auf dem Kempfenbühl zwei weitere hinzukommen. Foto: Christian Kramberg 
PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden

Die Stadtverwaltung hat nun festgelegt, wie beim geplanten Bau von Photovoltaik-Anlagen auf stadteigenen Gebäuden oder Gebäuden auf städtischen Grundstücken, die Vereinen oder Organisationen gehören, verfahren wird. Grundsätzlich gilt für die Zukunft: PV-Anlagen auf stadteigenen Gebäuden werden ausschließlich von der Stadt selbst installiert. Anders ist es bei den fremden Gebäuden auf städtischen Grundstücken. Da können die Vereine oder Organisationen selbst bauen. Hintergrund ist die Solarinitiative der Volksbank Lahr, die Vereinen oder anderen Organisationen aus dem Geschäftsgebiet anbietet, PV-Anlagen auf die Dächer ihrer Gebäude zu bauen. Eine Pacht geht dafür an die Eigentümer. Aktuell hatte der Sportclub Lahr bei der Stadtverwaltung angefragt, ob der Verein das Vereinsheim und die Tribüne dafür verwenden darf. Beide gehören der Stadt Lahr. Anders sieht es zum Beispiel beim TC Lahr, FV Sulz, TV Dinglingen, Reitverein Lahr oder dem Sophie-Scholl-Kindergarten aus, die zwar Eigentümer der Gebäude sind, nicht jedoch des Grundstücks. Generell kündigt die Stadtverwaltung an, städtische Dachflächen auf ihre Eignung für PV-Nutzung zu prüfen. Die Planung erster Anlagen erfolge anhand einer Prioritätenliste durch das Projektbüro, Gebäudemanagement und die zu gründende Energie-und-Wärmewendegesellschaft.


BZ
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