Welchen Wert haben private Beweisfotos?
Ob ein Bürger, wie kürzlich geschehen, eine angebliche Ordnungswidrigkeit fotografieren darf, ist nicht klar zu beantworten / Dashcams verstoßen gegen Datenschutz.
Elena Borchers
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WEIL AM RHEIN. Vor Kurzem hat sich ein Leser bei Verwaltung, Polizei und der Redaktion darüber beschwert, dass immer wieder Lkw unerlaubt durch die 20er Zone in der Innenstadt führen. Als Beweis legte er ein selbstgemachtes Foto vor. Der Fall wirft die Frage auf, inwieweit Privatpersonen Fotos als Beweis für Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten anfertigen dürfen und ob diese vor Gericht anerkannt werden. Und wie sieht es mit Überwachungskameras und "Dashcams" aus? Eine Nachfrage bei der Polizei zeigt, dass keine dieser Fragen einfach zu beantworten ist.
Beweisfotos und StrafbarkeitÜbrigens: Eine Nachfrage bei der Stadtverwaltung, die für die Überwachung des Lkw-Fahrverbots in der 20er-Zone zuständig ist, hat ergeben, dass es wenige Verstöße gegen das Verbot gebe. Laut Hauptamtsleiterin Annette Huber sei auf dem Beweisfoto des Bürgers zudem erkennbar, dass es sich bei dem besagten Lkw um ein Lieferfahrzeug einer Drogeriemarkt-Kette handelt. Lieferverkehr ...