Der Raserprozess vor dem Emmendinger Schöffengericht ist vorbei – und wird am Schwurgericht neu verhandelt. Das darf höhere Strafen verhängen. Der Richter gab einem Antrag der Nebenklage statt.
Für die Nebenklage im Emmendinger Raserprozess ist klar: Der Angeklagte hat mit seiner wilden Fahrt auf der B3 bei Denzlingen den Tod anderer billigend in Kauf genommen. Sie beantragte, das Verfahren an das Schwurgericht abzugeben, das höhere Strafen verhängen kann. Dem hat Richter Günter Schmalen am ...