Unfall auf der B3

Wende im Raserprozess: Verfahren geht an das Schwurgericht

Der Raserprozess vor dem Emmendinger Schöffengericht ist vorbei – und wird am Schwurgericht neu verhandelt. Das darf höhere Strafen verhängen. Der Richter gab einem Antrag der Nebenklage statt.  

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Das Landgericht Freiburg.  | Foto: Ingo Schneider
Das Landgericht Freiburg. Foto: Ingo Schneider
Für die Nebenklage im Emmendinger Raserprozess ist klar: Der Angeklagte hat mit seiner wilden Fahrt auf der B3 bei Denzlingen den Tod anderer billigend in Kauf genommen. Sie beantragte, das Verfahren an das Schwurgericht abzugeben, das höhere Strafen verhängen kann. Dem hat Richter Günter Schmalen am ...

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